1931 wurden Dresdner Bank und Commerzbank schon mal verstaatlicht – unter Hitler wurden sie profitabel reprivatisiert
Neoliberale Verstaatlichung als Beginn der direkten Bankenherrschaft
(junge welt 18. Januar 2009)
Die Bundesregierung steckt 18 Milliarden Euro in die Commerzbank, weil die notleidend ist und damit zugleich die notleidende Dresdner Bank aufkaufen kann. Für die Medien ist der Einstieg des Staates als Hauptaktionär der Dresdner Bank ein „neues Kapitel in der deutschen Wirtschaftsgeschichte“: Der Einstieg sei notwendig, auch wenn er für „den Steuerzahler einige Gefahren“ mit sich bringe, räsonniert der halbkritische mediale Liebediener Alexander Hagelüken in der Süddeutschen Zeitung. Doch es handelt sich keineswegs um ein neues Kapitel, sondern um eine Wiederholung, und die Gefahren sind wesentlich größer als dass dem „Steuerzahler“ nur tief in die Tasche gegriffen wird. Es droht ein beschleunigter Systemwechsel. Die Verstaatlichung der Dresdner Bank und der Commerzbank 1931 und die folgende Reprivatisierung zeigen das.
Bankenkrise und Verstaatlichungen 1931
Man wird bei allen Unterschieden zwischen 1931 ff. und heute wesentliche strukturelle Ähnlichkeiten erkennen. Man könnte sich sogar fragen, ob die heutigen bundesdeutschen Akteure, also das Finanzministerium, die Dresdner Bank und die Commerzbank in die gar nicht so verstaubten Schubladen von damals gegriffen haben, um auf ein bewährtes Handlungsschema zurückzugreifen. Jedenfalls haben sich Krisen- und Handlungsmuster kaum geändert.
Die Finanzinstrumente und Betrügereien, die 1931 zur Bankenkrise führten, waren im Vergleich zu heute zwar im Prinzip die gleichen, aber einfacher gestrickt und von geringerer Dimension. Eine wesentliche Rolle aus Auslöser spielten zunächst die Bilanzfälschungen der Norddeutschen Wollkämmerei („Nordwolle“). Der wesentlich Verantwortliche dafür war – wie konnte es anders sein – ein „renommierter“ Unternehmer, Carl Lahusen, Generaldirektor der Nordwolle und Präsident der Bremer Handelskammer. Er ließ die Bilanzen fälschen, um die extrem hohen Schulden zu verschleiern. So konnte er eine Zeitlang hohe Kredite vor allem bei zwei Banken aufnehmen, die an hohen Spekulationsgewinnen interessiert waren: Die Darmstädter und Nationalbank (Danatbank) und die Dresdner Bank. Die Danatbank und die Dresdner Bank waren zudem Miteigentümer der Nordwolle.
Das Muster war ähnlich wie heute: Die Banken vergaben überhaupt mehr Kredite als sie verantworten konnten. Das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital stieg auf 1 zu 15. Um Anleger anzulocken, zahlten die Banken hohe Zinsen. Es war klar, dass diese „Blase“ irgendwann platzen musste.
Als die Bilanzfälschungen der Nordwolle aufflogen, weil sie Kredite nicht zurückzahlen konnte bzw. keine neuen mehr bekam, wurde in Kettenreaktion, wie das in solchen Fällen üblich ist, die bisher verschleierte Überschuldung weiterer Unternehmen bekannt, so beim Warenhauskonzern Karstadt und bei der Nordstern-Versicherung. Auch die großen Unternehmen damals waren mithilfe der Banken spekulativ tätig. Der Aktienwert stürzte ab. Da mit der Deutschen Bank, der Commerzbank und dem Barmer Bankverein drei große Banken Aktienanteile an Karstadt hielten und weil sie auch damals untereinander verschuldet waren, wenn auch in viel geringerem Umfang als heute, so drohte schnell eine allgemeine Bankenkrise bzw. eine solche wurde von den Banken beschworen, verbunden mit dem erpresserischen Hinweis, dass die Folgen für die gesamte, durch die Weltwirtschaftskrise bereits angeschlagene Wirtschaft fürchterlich sein würden.
Am 13. Juli 1931 schloss die Danatbank ihre Schalter, danach taten dies auch alle weiteren Banken für zwei Tage. Hektisch gründeten 43 deutsche Banken einen Gegenseitigkeitsverein („Überweisungsverband e.V.“), der die Haftung für die Verpflichtungen der Mitgliedsbanken untereinander übernahm. Damit sollte verhindert werden, dass das Publikum die Konten räumte. Kurz darauf wurde die Akzept- und Garantiebank AG gegründet, in die die Banken 200 Millionen RM einzahlen sollten. Das taten sie aber nicht, sondern sie konnten das Deutsche Reich bzw. die „konservative“ Regierung des „christlichen“ Kanzlers Heinrich Brüning (katholische Zentrumspartei) dazu zwingen, die Ausfallbürgschaften für die nicht eingezahlten Anteile zu übernehmen.
Unter Führung der Deutschen Bank wurde eine Hilfsaktion eingeleitet, die aber schnell endete, denn die Risiken bei der Dresdner Bank und der Danatbank erwiesen sich schrittweise als immer größer als zunächst dargestellt. Auch in der damaligen Finanzkrise ließen die Akteure die Wahrheit nur dosiert und scheibchenweise ans Licht. Die Reichsregierung sagte zunächst 50 Millionen RM zu, kurz darauf übernahm der Staat eine Ausfallbürgschaft für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Danatbank. Ein Konsortium von Schwerindustriellen erklärte sich bereit, für 35 Millionen RM Aktien der Danatbank zu übernehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Staat das Geld vorstreckte und die Garantie für alle weiteren Bankgeschäfte übernahm.
„…weiterhin nach streng privatwirtschaftlichen Maximen“
Die Entscheidungen wurden im Schnelldurchgang innerhalb weniger Tage getroffen. Das Parlament blieb ausgeschaltet. Bei der Dresdner Bank erhöhte das Deutsche Reich über die Reichsbank und über deren Tochter, die Deutsche Golddiskontbank, das Aktienkapital um 300 Millionen Reichsmark – alle Aktien der Dresdner Bank hatten vorher nur einen Wert von 100 Millionen. Damit war die Dresdner zu 75 Prozent im Staatseigentum. Allerdings änderte sich an der Tätigkeit der Bank nichts Wesentliches: Sie sollte „weiterhin nach streng privatwirtschaftlichen Maximen geführt werden.“ Das wurde u.a. dadurch abgesichert, dass mit Carl Bergmann ein Treuhänder benannt wurde, der von der Deutschen Bank kam und mit Robert Pferdmenges ein Miteigentümer der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim stellvertretender Vorsitzender des neuen Aufsichtsrates wurde.
Als Gegenleistung verlangte der Staat lediglich verschiedene sekundäre Maßnahmen: Auf die Aktien sollten 7 Prozent Dividende ausgeschüttet werden. Alle bisherigen Vorstände und Aufsichtsräte sollten zurücktreten, ihre Arbeitsverträge wurden für beendet erklärt. Zwei Staatssekretäre, einer aus dem Wirtschafts-, ein zweiter aus dem Finanzministerium wurden Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei der mit der Commerzbank fusionierten Danatbank legte der Staat fest, dass die bisherigen Vorstände bzw. Geschäftsinhaber auf jede Vergütung verzichten. Das sollte radikal klingen. Gleichzeitig unterlief der Staat diese Regelung dadurch, dass er für Abfindungen und Frühpensionierungen die enorme Pauschale von 20 Millionen RM zur Verfügung stellte. Insgesamt sollte die staatliche Beteiligung nur vorübergehend sein. Wenn die Bank wieder gesund sei, sollte die Bank reprivatisiert werden.
Mit der Regierungsübernahme der NSDAP im Januar 1933 änderte sich an den „privatwirtschaftlichen Maximen“ der Sanierung im Prinzip nichts, sie wurden eher im neoliberalen Sinne verschärft. Die Verstaatlichung der Großbanken wurde als ordnungspolitisch verfehlt bezeichnet. So wurde unter dem NS-Regime – entgegen dem Klischee, das heute vorherrscht – die Reprivatisierung vorangetrieben, und zwar noch mehr nach den Wünschen der Banker als es unter Brüning ohnehin schon der Fall war.
Reprivatisierung in Eigenregie der Banken
Die Vereinbarungen mit der Regierung Brüning wurden über den Haufen geworfen. So wurde die Sanierung der Dresdner Bank auch wesentlich teurer. 1933 übernahm der Staat zusätzliche Verlustausgleiche in Höhe von 100 Millionen RM. Sie wurden geheim gehalten. Es wurde ein rigoroses Sparprogramm durchgezogen: Filialen wurden geschlossen, das Personal wurde von 15.350 auf 11.000 abgebaut, „sozialverträglich“ wie es hieß: Der Staat half mit einem „Abbaufonds“. Der Unterschied ab 1933 bestand lediglich darin, dass nun vorrangig jüdische Angestellte entlassen wurden. Das stieß in der Belegschaft nicht auf Widerstand, da jeder um seinen Arbeitsplatz fürchtete. Den (arischen) Topmanagern erging es besonders gut: Das Jahresgehalt der Vorstandsmitglieder, das 1931 auf 36.000 RM begrenzt worden war und keinerlei Aufbesserung durch Prämien erfahren sollte, wurde von der Hitler-Regierung ab 1935 wieder privatwirtschaftlichen Prinzipien angepasst: Allein für 1935 bekamen die Vorstandsmitglieder das Dreifache ihres Gehalts als Prämien dazu, nämlich 98.522 RM.
Vor allem verzichtete der NS-Staat auf die vereinbarten Dividenden, die dem Staat bei der wieder gewinnbringenden Dresdner Bank zustanden. Insgesamt verzichtete damit der Staat „auf die gewaltige Summe von knapp 550 Millionen RM, die er für die Sanierung von Dresdner Bank und Danatbank zur Verfügung gestellt hatte.“
Im Oktober 1937 war die Reprivatisierung abgeschlossen. Die Aktien waren nun im Besitz der Dresdner Bank selbst (vor allem über ihre Tochtergesellschaft Handelstrust West), verschiedener Privatbanken, eines ungenannten privaten Investors (vermutet wird: Philipp Reemtsma) sowie zahlreicher Kleinaktionäre, hinter denen sich möglicherweise weitere Banken verbargen. Dieser Ausstieg des Staates änderte nichts an den „privatwirtschaftlichen Maximen“ der Bank. Vielmehr marschierten Staat und Bank gemeinsam zum globalen Raubzug im Inneren (Arisierung) und im Ausland (Arisierung und Eroberung).
Mit der Commerzbank wurde ähnlich verfahren: Der Staat wurde vor allem über die Reichsbank-Tochter Deutsche Golddiskontbank mit über 50 Prozent Miteigentümer. Er ermöglichte damit auch, dass die Commerzbank den angeschlagenen Barmer Bankverein aufkaufen konnte. 1936 nahm ein junger aufsteigender Bankier namens Hermann Josef Abs die Reprivatisierung in die Hand. Er bildete im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzministerium ein Konsortium unter Führung seiner Bank Delbrück Schickler, dem noch die Reichs-Kredit-Gesellschaft, ein privater Investor (vermutet wird auch hier, dass es sich um den Zigarettenkönig Philipp Reemtsma handelte) und die zwei Privatbanken Dreyfus und J.H.Stein angehörten. Die Bank Stein wurde geleitet von Kurt Freiherr von Schröder, der durch das Geheimtreffen in seiner Kölner Privatvilla am 4.1.1933 die Kanzlerschaft Hitlers eingefädelt hatte.
Das Konsortium platzierte die Commerzbank-Aktien vor allem bei vermögenden Privatinvestoren im In- und Ausland. Im November 1937 war die Reprivatisierung abgeschlossen. Das Deutsche Reich zog seine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat zurück. Abs betrachtete die Reprivatisierung der Commerzbank als sein „Meisterstück“. Danach rückte Abs zum Vorstandssprecher der Deutschen Bank auf (und blieb dies bis 1967).
Auch die Deutsche Bank, die sich 1931 als überschuldet erwies bzw. sich so darstellte, brachte den Staat zum Eingreifen. Er stockte das Aktienkapital auf und wurde zu 35 Prozent Miteigentümer. Das reichte zur Rettung, bis November 1933 konnte die Bank die Aktien zurückkaufen, Auflagen hatte der Staat bei der auch damals schon größten deutschen Bank nicht gemacht.
So wurde die Bankenkrise zur „Neuordnung“ des Bankwesens genutzt: Danatbank und Barmer Bankverein verschwanden, die drei Großbanken Deutsche Bank, Commerzbank und Dresdner Bank gingen gestärkt aus der Krise hervor. Die Regierung sparte nun noch rigoroser bei den Einkommen der Staatsbeamten und beim Arbeitslosengeld. „Während die Arbeitslosen hungerten, flossen Steuermillionen in die bankrotten Bankhäuser.“
Die „Verstaatlichung“ von Commerzbank und Dresdner Bank heute
Die Ähnlichkeiten zu heute mögen überraschen. Auch in der Bankenkrise, die 2007 in Deutschland bei der vergleichsweise kleinen Industrie-Kredit-Bank (IKB) begann, wurde schnell die Verflechtung und Bedrohung des gesamten Finanzystems deutlich bzw. behauptet. Ebenso wurden hinter den Kulissen zwischen Bundesregierung und Bankenlobby schnelle Entscheidungen getroffen. Das Parlament blieb ausgeschaltet, als der Staat (zunächst) 10 Milliarden für die IKB und (zunächst) 50 Milliarden für die Hypo Real Estate aufwandte. Der Finanzmarkt-Stabilisierungs-Fonds mit (zunächst) 500 Milliarden Euro wurde zwar im Bundestag beschlossen. Er stellt aber einen Blankoscheck an die Banken dar: Sie können das Geld und die Garantien ohne öffentliche Diskussion, ohne Rechenschaftspflicht und außerhalb des Bundeshaushalts untereinander verteilen.
Auch hier bleiben die „privatwirtschaftlichen Maximen“ gewahrt. Bei der staatlich geretteten Hypo Real Estate übernimmt die Deutsche Bank, die der Hauptgläubiger ist, den Vorstand. Hier ist der Staat nur Geldgeber und Garant. Personal wird in großem Umfang abgebaut. Eine öffentliche und demokratische Prüfung der Verbindlichkeiten, die mit Staatshilfe erfüllt werden, gab und gibt es nicht. Alle Finanzprodukte, die zur Finanzkrise geführt haben, sind weiter erlaubt.
Ebenso bei der nun erfolgten „Verstaatlichung“ der Commerzbank: Hier tritt allerdings der Staat mit insgesamt 18 Milliarden Euro ein, davon 10 Milliarden als neues Eigenkapital der Bank, sodaß er als Miteigentümer und Hauptaktionär über die Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie verfügt. Wenn man bedenkt, dass der Aktienwert der Bank nur etwa vier Milliarden beträgt, sind die 25 Prozent Eigentumsanteil ein Witz. Zudem verzichtet der Staat vollständig auf jegliche Mitbestimmung, da die 25 Prozent nur eine „stille Einlage“ sind, also ohne Stimmrecht.
Der Staat schickt hier lediglich zur Dekoration zwei Staatssekretäre in den Aufsichtsrat, die Geschäftsführung bleibt vollständig dem bisherigen Bankvorstand überlassen. Selbst wenn der Staat Einfluss nehmen würde, würde das heute nichts ändern. Dort wo er sogar vollständiger Eigentümer ist wie bei der privatisierten Deutsche Bahn AG, wird wie bei einem beliebigen aggressiven und asozialen Konzern verfahren. Der Staat will bei der Commerzbank einige Einschränkungen bei den Gehältern der Vorstandsmitglieder und er hat Anspruch auf Zinsen bzw. Dividenden. Trotz Staatsbeteiligung soll auch hier Personal abgebaut werden.
Den wesentlichen Kapitalbedarf hat die Commerzbank dabei gar nicht für sich selbst, sondern für den gleichzeitigen Aufkauf der noch maroderen Dresdner Bank. Der eigentliche Gewinner ist somit der Versicherungskonzern Allianz AG, der die Dresdner Bank 2001 gekauft hatte und den Verlustbringer seit längerem wieder loswerden wollte, aber keinen Käufer fand. „Normalerweise“ hätte die Allianz die Verantwortung für die Bank gehabt, zudem wäre die Allianz als einer der größten Versicherungskonzerne der Welt mit seinen Milliardengewinnen dazu finanziell in der Lage gewesen. Auch heute können die stärksten Finanzakteure, vom Staat subventioniert, die Finanzkrise zur „Neuordnung“, sprich zur weiteren Monopolbildung nutzen.
Während den Bankern alle Spekulationspraktiken und verfälschenden Bilanztricks weiter erlaubt sind, zudem nun mit noch erweiterter staatlicher Rückendeckung, dürfen die Parlamentarier des langen und breiten über Cent und Euro eines nachgereichten Konjunkturprogramms streiten, um Arbeitsplätze zu retten, die durch die Bankensanierung verloren gehen. Dass die geretteten Banken Arbeitsplätze abbauen, ist sicher, während die Wirkung des „Konjunkturprogramms“ in den Sternen steht.
Je mehr der Staat den Banken entgegenkommt, umso frecher wurden und werden sie. Nur drei Monate nach dem 500-Milliarden-Banken-Rettungspaket fordern sie eine „Anpassung“: Dringend nötig sei eine „Bad Bank“, erklärte der Bundesverband deutscher Banken. Diese „Schlecht-Bank“ soll zusätzlich als staatliche Sammelstelle für bisher nicht abgedeckte faule Wertpapiere dienen, damit diese aus den Bankbilanzen entfernt werden können. Diesen feinen Vorschlag machte übrigens Josef Ackermann von der Deutschen Bank, der sich angeblich schämt, Hilfen vom Staat anzunehmen.
Privatisierung und Verstaatlichung: Janusgesicht des Neoliberalismus
Die „Verstaatlichung“ der Banken 1931 wurde von einer „bürgerlichen“ Regierung begonnen, mit einigen Auflagen versehen und als vorläufig geplant. Die „privatwirtschaftliche Maxime“ blieb dabei unangetastet. Die „Verstaatlichung“ führte zu einem Machtzuwachs der Banken in Politik, Staat und Gesellschaft. Sie konnten immer mehr Forderungen durchsetzen. Die NS-Regierung brach die ursprüngliche Vereinbarung, verzichtete auf die Gewinnbeteiligung des Staates und erlaubte wieder hohe Prämienzahlungen an die Bankvorstände. Die Reprivatisierung vollzog sich 1933 bis 1937 nach den Vorgaben der Finanzwelt, die die Aktien der Dresdner Bank, der Deutschen Bank und der Commerzbank unter sich in Selbstverwaltung aufteilte. Die Entstaatlichung führte nicht dazu, dass sich die Banken vom verbrecherischen NS-Regime distanzierten, im Gegenteil.
Was seit etwa drei Jahrzehnten als „Privatisierung“ bezeichnet wurde und wird, besteht im wesentlichen ebenfalls darin, dass der Staat Monopole und Superrenditen sichert und die Risiken übernimmt. Nachdem die Treuhandanstalt 1991 bis 1994 das betriebliche Vermögen der DDR privatisiert hatte, hatte sie aus einem Vermögensbestand von etwa 600 Milliarden DM einen Schuldenstand von 270 Milliarden DM gemacht, der auf den Bundeshaushalt übertragen wurde. Bei Stadtwerks- und Wasserwerksverkäufen, bei langfristigen Verträgen zur privaten Müllentsorgung u.ä. übernimmt die öffentliche Hand die Renditegarantie. Ähnlich ist es bei den in der Regel 30 Jahre laufenden Verträgen nach dem Muster von Public Private Partnership (PPP). Bei „Cross Border Leasing“ übernimmt die öffentliche Hand die Risiken für die jahrzehntelangen Kapitalkreisläufe zwischen den Banken.
„Privatisierung“ und „Verstaatlichung“ sind unter den Bedingungen „konservativer“ Politik und neoliberaler Wirtschaft historisch wie aktuell zwei Seiten derselben Medaille. Sie sind das Janusgesicht des Neoliberalismus. In beiden Varianten werden die Existenz privater Konzerne, ihre Superrenditen und das kapitalistische System überhaupt abgesichert. Es steht zwar „Staat“ drauf, aber „privat“ ist drin. In der höchsten System- und Renditegefahr sind die Vertreter des Privateigentums notfalls bereit, sich wie 1933 ff. zu „Sozialisten“ bzw. „Nationalsozialisten“ zu erklären, vorläufig, bis die Gefahr vorbei ist.
Gerade die aggressivsten neoliberalen Marktschreier der Privatisierung sind gegenwärtig auch die aggressivsten Verstaatlicher, allen voran die US-Regierung mit ihrem von der Investmentbank Goldman Sachs kommenden Finanzminister Paulson und die englische Labour-Regierung unter Gordon Brown. Die Verstaatlichung nach ihren „privatwirtschaftlichen Maximen“ ist der Einstieg in eine noch direktere Bankenherrschaft, in weitere „Sparprogramme“ für Beschäftigte, Arbeitslose, Rentner, Kinder und Jugendliche, verbunden mit einer aggressiven außenpolitischen Expansion.